Eine Reihe gelb isolierter Stäbe mit orangefarbenen Schutzabdeckungen und Metallverbindern ist ordentlich angeordnet und auf einem Gestell befestigt. Die Stäbe scheinen Teil einer elektrischen Sicherheitsausrüstung zu sein, möglicherweise Erdungsstangen, die in Hochspannungsanwendungen verwendet werden.

Verhaltenskodex

Präambel

Durch unser Handeln beeinflussen wir – alle Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG – den Ruf und die Wahrnehmung unserer Unternehmung nach innen und aussen. Dieser Verhaltenskodex ist die Grundlage unseres Handelns und spiegelt unsere Werte wider. Wir sind uns bewusst, dass unser Erfolg auf der Leistung unserer Mitarbeitenden beruht. Entsprechend geniessen sie unsere Wertschätzung.

Unser Handeln soll den gesetzlichen Anforderungen sowie den hohen moralischen Ansprüchen entsprechen und wird geleitet von der Respektierung der allgemeingültigen Grund- und Menschenrechte. Die Mitarbeitenden aller Hierarchiestufen der Furrer+Frey AG beachten Gesetze, Vorschriften und interne Regelungen. Auch von unseren Geschäftspartnerinnen/-partner erwarten wir die Einhaltung dieser Grundsätze.

Sollten für einzelne Bereiche strengere oder abweichende Vorschriften gelten, haben diese Vorrang vor diesem Verhaltenskodex. Dieser Verhaltenskodex richtet sich überdies nach den Empfehlungen von BSCI amfori. Amfori ist der führende Wirtschaftsverband des europäischen und internationalen Handels, der nachhaltige Lieferketten fördert.

Anwendungsbereich

Dieser Verhaltenskodex (Code of Conduct) gilt für alle Mitglieder des Verwaltungsrates sowie alle Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG. Die Unternehmensleitung der Furrer+Frey AG erwartet auch von allen Vertragspartnerinnen/-partner (Lieferantinnen/Lieferanten, Beraterinnen/Berater, Agentinnen/Agenten, Auftraggebenden), dass sie sich bei der Ausübung der vertraglichen Tätigkeit an diesen Verhaltenskodex halten.

Kultur der Regelkonformität

Aufrichtige Unternehmenskultur

Als Mitarbeitende handeln wir wie Mitunternehmende, mit Vertrauen und Kompetenz. Unsere Werte sind geprägt von Identifikation, Loyalität und vorbildlichem Engagement. Wir handeln kunden- und lösungsorientiert, fair und eigenständig, aber auch verantwortungsbewusst gegenüber Umwelt und Gesellschaft. Im Umgang miteinander sind wir wertschätzend, fair und nicht wertend. Gesamtunternehmerische Entscheide werden getragen. Wir bringen aktiv Ideen, Verbesserungen, Energie sowie Teamgeist ein. Wir übernehmen Verantwortung für unser Handeln, tragen die Konsequenzen dafür und sind bereit, Fehler einzugestehen. Aus Fehlern lernen wir und sind bereit, uns weiterzuentwickeln. Kooperation steht bei uns an erster Stelle, unsere Kommunikation ist stets offen und wir überzeugen mit fachlichen Argumenten. Wir gehen auf die Anliegen unserer Mitarbeitenden ein und stellen die Umsetzung nötiger organisatorischer Veränderungen sicher.

Gesetzestreue und Einhaltung von Vorschriften

Wir zeigen uns in allen Handlungen verantwortungsbewusst und halten uns in allen Situationen an Recht, Gesetz und interne Regelungen sowie Standards und Weisungen.

Eigenverantwortung

Als Mitarbeitende machen wir uns laufend vertraut mit den anwendbaren Rechtsvorschriften und internen Weisungen, welche für unsere beruflichen Tätigkeiten von Bedeutung sind. Die Vorgesetzten unterstützen die Mitarbeitenden mit den erforderlichen Informationen, Instruktionen und Schulungen. Sollten für einzelne Bereiche strengere oder abweichende Vorschriften gelten, haben diese Vorrang vor diesem Verhaltenskodex.

Umgang mit Mitarbeitenden

Gesundheit

Der Schutz der physischen und psychischen Gesundheit unserer Mitarbeitenden sowie Dritter steht bei uns an erster Stelle.

Schutzvorschriften und Sicherheit

Wir sorgen mit präventiven Massnahmen für die Sicherheit unserer Mitarbeitenden, bilden sie entsprechend aus und stellen ihnen die nötige Sicherheitsausrüstung zur Verfügung. Überdies halten wir uns an die einschlägigen Rechtsvorschriften für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz. Wir ergreifen wirksame Massnahmen, um Unfälle, Verletzungen oder Krankheiten der Mitarbeitenden zu verhindern.

Arbeits- und gesundheitsrechtliche Vorschriften

Die Mitarbeitenden halten sich an die internen und die gesetzlichen Vorgaben, insbesondere in arbeitsrechtlicher Hinsicht sowie an die Standards bezüglich der Sicherheit. Wir stellen sicher, dass die Mitarbeitenden im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zumutbare Arbeitszeiten leisten und dass Überstunden ausschliesslich wo zwingend nötig geleistet werden.

Diskriminierungen und Belästigungen

Diskriminierung und Belästigungen (sexueller oder persönlicher Art), Beleidigungen aufgrund des Geschlechts, der Religionszugehörigkeit, nationaler oder ethnischer Herkunft, sexueller Orientierung, Behinderung, politischer Meinung oder sozialer Zugehörigkeit werden nicht toleriert. Wir behandeln einander anständig, ehrlich und korrekt und sind im Umgang miteinander (interne Kommunikation und Kommunikation mit Dritten) wertschätzend und fair.

Mitarbeitendenförderung

Wir fördern die Entwicklung unserer Mitarbeitenden im Sinne des Karrieremanagements (bspw. Junior Projektleiterin/-leiter, Projektleiterin/-leiter, Gesamtprojektleiterin/-leiter) und unterstützen die Mitarbeitenden beim Absolvieren von Ausbildungen.

Lohn

Unseren Mitarbeitenden bieten wir moderne Arbeitsbedingungen: einen fairen und gleichen Lohn für alle, welcher verantwortungs- und fachspezifisch gegliedert ist. Gleichzeitig bemühen wir uns bestmöglich für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Kinderarbeit

Wir beschäftigen weder direkt noch indirekt Kinder unter dem gesetzlich festgelegten Mindestalter und schützen Kinder vor jeglicher Form der Ausbeutung. Von den Geschäftspartnerinnen/-partnern und Lieferantinnen/Lieferanten wird dasselbe erwartet.

Besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmende

Wir sorgen dafür, dass Jugendliche nachts nur so viel arbeiten, wie gesetzlich zulässig und dass sie vor Arbeitsbedingungen geschützt werden, die ihrer Gesundheit, Sicherheit, Moral und Entwicklung abträglich sind.

Alle Arbeitnehmenden entfernen wir sofort von gefährlichen Arbeiten oder Gefahrenquellen, wenn solche festgestellt werden. Überdies stellen wir sicher, dass a) die Art der Arbeit die Gesundheit oder die Entwicklung der jungen Arbeitnehmenden nicht beeinträchtigen kann und b), die Arbeitszeiten den Schulbesuch und den Besuch von Ausbildungs- oder Schulungsprogrammen zulassen.

Umgang mit Geschäftspartnerinnen/-partnern und Dritten

Beachtung des Kartellrechts

Basierend auf Qualität, Service und Preis stehen wir mit anderen Marktteilnehmenden in einem fairen Wettbewerb unter Einhaltung anwendbarer wettbewerbs- und kartellrechtlicher Gesetze.

Arbeits- und Auftragsvergabe

Lieferantinnen/Lieferanten werden auf wettbewerblicher Basis ausgewählt, nach Abgleich von Preis, Qualität, Leistung, Eignung und Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Es wird auf ökologisch sinnvolle, sozialverträgliche und wirtschaftlich gute Lösungen geachtet. Lieferantinnen/Lieferanten werden regelmässig auf ihre Nachhaltigkeit überprüft und bewertet.

Beschaffung

Bei der Teilnahme am Wettbewerb halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB, VöB, IVöB, etc.). Bei der Vergabe von Aufträgen sowie der Beschaffung von Leistungen und Gütern, behandeln wir alle Anbieterinnen/Anbieter und Lieferantinnen/Lieferanten gleich und sorgen für ein faires und transparentes Verfahren. Die Grundsätze von Nicht-Diskriminierung, Transparenz und Gleichbehandlung werden beachtet. Neben dem Preis-/Leistungsverhältnis wird auf den möglichst geringen Verbrauch von Ressourcen und Energie geachtet sowie auf die Vermeidung und Verringerung von Emissionen und Abfall.

Fairer Wettbewerb

Wir halten uns an die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und treffen keine unzulässigen Absprachen mit Mitbewerberinnen/-bewerbern oder Geschäftspartnerinnen/-partnern (z.B. über Preise und/oder Märkte). Wir handeln nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Unsere Kommunikation beruht auf Tatsachen und präsentiert sich in einer fairen und angemessenen Art und Weise. Zu keinem Zeitpunkt sollen über uns oder unsere Mitbewerberinnen/-bewerbern falsche Angaben gemacht werden.

Bestechung, Korruption, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme

Wir tolerieren keine Bestechung (Versprechen oder Sich-versprechen-lassen von Vorteilen für die Vornahme pflichtwidriger Handlungen) oder Korruption (Missbrauch einer Machtposition oder für persönliche Zwecke). Öffentlichen oder privaten Funktions- und Entscheidungsträgerinnen/-trägern dürfen keine Geschenke gemacht oder Vorteile angeboten werden, die die Erlangung eines rechtswidrigen eigenen Vorteils bezwecken. Wir bieten nur Geschenke an, die sich in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang bewegen (z.B. Mittagessen, Werbegeschenke). Die Empfängerin resp. der Empfänger darf damit keine Verpflichtungen verbinden können, die ihre/seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würden. Wir nehmen von unseren Geschäftspartnerinnen/-partnern ebenfalls nur Geschenke an, welche sich in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang bewegen.

Möglich sind nur geringfügige und sozial übliche Zuwendungen, max. zwei Mal pro Jahr und pro Person und Geschäftspartnerin/-partner mit einem maximalen Wert von CHF 200 pro Mal. Geschenke mit einem Warenwert von über CHF 200 müssen an compliance@furrerfrey.ch gemeldet werden. Sie werden in einer Liste aufgeführt. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Werbegeschenke. Geschenke in Form von Geld dürfen nicht angenommen werden. Beim Abschluss von Geschäften dürfen keine Provisionen oder sonstige Belohnungen angenommen werden.

Die Zahlung von Gefälligkeits- bzw. Beschleunigungszahlungen («Facilitation Payments») ist nicht zulässig. Sofern ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht und diese nicht anders als mit Gefälligkeits- bzw. Beschleunigungszahlungen erlangt werden können, muss die Geschäftsleitung darüber entscheiden.

Interessenskonflikte

Wir vermeiden Interessenskonflikte, indem private Interessen und die Interessen der Furrer+Frey AG voneinander getrennt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, bestehende oder mögliche Interessenskonflikte offenzulegen (z.B. Aufträge an nahestehende Personen [Ehefrauen, Ehegatten, Verwandte, Personen im gleichen Haushalt, Freunde, private Geschäftspartnerinnen/-partner], Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidungsrelevanten Positionen arbeiten oder an denen nahestehende Personen beteiligt sind). Befinden wir uns in einem tatsächlichen oder potentiellen Interessenskonflikt, sind wir verpflichtet, die Situation umgehend der vorgesetzten Person und dem Bereich Compliance (compliance@furrerfrey.ch) offenzulegen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein Anschein für einen Interessenskonflikt besteht.

Geldwäscherei

Jegliche Art von Geldwäscherei wird bei der Furrer+Frey AG nicht toleriert. Dazu gehört insbesondere die Vereitelung der Ermittlung der Herkunft, der Auffindung oder der Einziehung von Vermögenswerten, die wissentlich aus einem Verbrechen oder einem Steuervergehen stammen. Wir Mitarbeitende der Furrer+Frey AG achten darauf, ob es Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit grossen Bargeldsummen und anderweitig ungewöhnlichen Transaktionen gibt. Unregelmässigkeiten können dem Bereich Compliance (compliance@furrerfrey.ch) gemeldet werden.

Spenden und Sponsoring

Die Furrer+Frey AG spendet nicht an Einzelpersonen oder Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädigen. Die Spendenvergabe erfolgt stets transparent und es wird beachtet, dass dabei keine Interessenskonflikte bestehen. Die Furrer+Frey AG macht keine Zuwendungen an politische Parteien.

Verfahren

Bei Unsicherheiten bezüglich Kartellrecht, Beschaffung, fairer Wettbewerb, im Zusammenhang mit Geschenken, bei Verdacht auf Bestechungshandlungen, bei Interessenskonflikten, bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Fragen im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring steht die Compliance-Abteilung der Furrer+Frey AG unter compliance@furrerfrey.ch zur Verfügung.

Umgang mit Gesellschaft und Behörden

Lokales Engagement

Wir als Furrer+Frey AG pflegen regen Kontakt mit lokalen Ansprechpartnerinnen/-partnern und fördern lokales Engagement.

Öffentliche Ämter und Mitwirkung in Organen

Wir als Mitarbeitende der Furrer+Frey AG achten stets darauf, dass Mandate, die wir ausserhalb der Furrer+Frey AG führen, nicht im Konflikt mit den Interessen der Unternehmung stehen.

Kooperation mit Behörden

Wir als Mitarbeitende und Führungskräfte der Furrer+Frey AG kooperieren vollständig bei rechtmässigen Untersuchungen, die intern oder von Behörden durchgeführt werden. Gesetzliche Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrechte sowie sonstige Verfahrensrechte bleiben unberührt.

Zwangsarbeit und/oder Menschenhandel

Wir tolerieren keinerlei Form von Sklaverei, Zwangsarbeit, Arbeitsverpflichtung, Menschenhandel oder unfreiwilliger Arbeit, einschliesslich staatlich verordneter Zwangsarbeit.

Wir befolgen die internationalen Grundsätze einer verantwortungsvollen Personalbeschaffung, einschliesslich des Grundsatzes «die Arbeitgeberin zahlt resp. der Arbeitgeber zahlt» und verlangen dasselbe von den Personalbeschaffungspartnerinnen/-partnern, wenn sie direkt oder indirekt Arbeitnehmende, insbesondere Angehörige gefährdeter Gruppen, einstellen.

Zu den Grundsätzen gehören mindestens:

  • Arbeitnehmenden werden keine Rekrutierungsgebühren und Kosten in Rechnung gestellt;
  • Klare und transparente Arbeitsverträge;
  • Freiheit der Arbeitnehmenden von Täuschung und Zwang;
  • Bewegungsfreiheit und keine Aufbewahrung von Identitätsdokumenten;
  • Zugang zu kostenlosen, umfassenden und genauen Informationen;
  • Freiheit, den Vertrag zu kündigen, die Arbeitgeberin resp. den Arbeitgeber zu wechseln und sicher zurückzukehren;
  • Zugang zu kostenloser Streitbeilegung und wirksamen Rechtsbehelfen.
Umgang mit Daten und Informationen

Datenschutz

Wir Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG halten uns an die geltenden datenschutzrechtlichen Vorgaben. Die Behandlung der Daten von Mitarbeitenden, Geschäftspartnerinnen/-partnern oder Dritten erfolgt mit aller Sorgfalt. Die Bearbeitung geschieht nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und internen Weisungen. Genauso werden die Daten unserer Kundinnen und Kunden, Lieferantinnen/Lieferanten sowie Geschäftspartnerinnen/-partnern von uns entsprechend behandelt.
Personenbezogene Daten dürfen nur erhoben, verarbeitet oder genutzt werden, soweit dies für klar festgelegte und rechtmässige Zwecke erforderlich ist. Die Verwendung von Daten muss für die Betroffenen transparent sein; ihre Rechte auf Auskunft und Berichtigung und gegebenenfalls auf Widerspruch, Sperrung und Löschungen wahren wir. Persönliche Daten sollen nur denjenigen Personen zugänglich sein, die sie zur Ausübung ihrer Tätigkeit zwingend brauchen.

IT-Sicherheit

Unsere Geschäftstätigkeit erfordert leistungsfähige Technologien zur Bewirtschaftung von Informationen. Im Zusammenhang mit der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit des IT-Systems, halten wir die Vorgaben der internen Firmenweisung über den zulässigen Umgang mit der Informatik-Hard- und Software sowie mit Internet und E-Mail-Diensten ein.

Benutzung der IT

Informationstechnologien und Telekommunikationsmittel, die für die Erfüllung beruflicher Aufgaben bestimmt sind, d.h. Geräte, Software und Systeme des Unternehmens und geschäftliche Software, die auf unseren privaten Geräten installiert ist, verwenden wir nicht privat und namentlich nicht für missbräuchliche oder rechtswidrige Zwecke.

Vorsichtiger Umgang mit E-Mails

Bei der Formulierung von E-Mails lassen wir besondere Vorsicht walten. Wir sind uns bewusst, dass elektronische Nachrichten von Dauer sind und ohne unserer Genehmigung abgeändert oder weitergeleitet werden können.

Geistiges Eigentum

Wir schützen das geistige Eigentum der Furrer+Frey AG wie Erfindungen, Forschungsergebnisse, Produktentwicklung, Software etc. und geben darüber keine Informationen an Dritte weiter. Sollte in einer Zusammenarbeit mit Dritten die Bekanntgabe von vertraulichen Informationen oder geistigem Eigentum nötig werden, wird eine Geheimhaltungsvereinbarung unterzeichnet.

Unternehmenskommunikation

Kommunikationen mit der Presse und den vorhandenen Social-Media-Kanälen erfolgen durch eine zentrale Stelle und entsprechen der diesbezüglichen internen Richtlinien. Die Kontaktaufnahme erfolgt über die Marketing-Abteilung (marketing@furrerfrey.ch).

Soziale Medien

Wir sind uns bei der Nutzung der sozialen Medien bewusst, dass private und öffentliche Kommunikation über die Unternehmung und deren Produkte einen Einfluss auf die Furrer+Frey AG hat. Wir wissen, dass sich persönliche und geschäftliche Aktivitäten überschneiden können. Wir verhalten uns entsprechend.

Vertraulichkeit

Wir Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG sind uns unserer Geheimhaltungspflichten bewusst und behandeln alle Unternehmensinformationen (Finanzdaten, technische Daten, Korrespondenz, Verträge, Vereinbarungen, Pläne, strategische Informationen) – ob mündlich oder schriftlich – vertraulich und mit der nötigen Diskretion.

Umgang mit Vermögenswerten

Umgang mit Vermögenswerten der Furrer+Frey AG

Wir gehen mit Immobilien, Mobiliar, Arbeitsmitteln, Maschinen und allen übrigen Vermögenswerten der Furrer+Frey AG sorgfältig um und schützen diese vor Schäden. Die zur Verfügung gestellten Arbeits- und Hilfsmittel werden ausschliesslich zu geschäftlichen oder anderen bewilligten Zwecken verwendet. Missbräuchliche Verwendung oder absichtliche Beschädigung wird nicht toleriert.

Umgang mit Vermögenswerten Dritter

Wir respektieren die Vermögenswerte von Dritten. Wir beachten ebenso die gesetzlichen Regeln für die Nutzung von fremdem geistigem Eigentum.

Treuhänderische Pflichten

Wir kommen unseren treuhänderischen Pflichten, die uns gesetzlich vorgeschrieben sind, gewissenhaft nach. Dazu gehören insbesondere das Erstellen der Buchhaltung, das Verbuchen der Belege, das Erstellen der Abschlüsse, die Mittelflussrechnung, die Liquiditätsplanung, das Erstellen der Mehrwertsteuerabrechnung, das Führen der Lohnbuchhaltung und der Personaladministration und das Mahn- und Inkassowesen.

Umgang mit der Umwelt

Gesetzgebung

Wir Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG halten uns an die geltenden Umweltgesetzgebungen und Umweltstandards. Von den Geschäftspartnerinnen/-partnern und Lieferantinnen/Lieferanten wird dasselbe erwartet.

Ökologisches Verhalten

Wir Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG verfügen über das Bewusstsein, dass die in der Natur zur Verfügung stehenden Ressourcen nicht unbeschränkt abschöpfbar sind und dass zu ebendiesen Sorge zu tragen ist. Ein rücksichtsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und die Verwendung von nachwachsenden Rohstoffen und recyclebaren Produkten wo möglich und sinnvoll, ist für die Mitarbeitenden von Furrer+Frey AG selbstverständlich.

Produkte

Wir achten in Bezug auf Lieferanten und Produkte auf möglichst ökologisch sinnvolle, sozialverträgliche und wirtschaftlich gute Lösungen. Beim Kauf von Produkten achten wir neben dem Preis-/Leistungsverhältnis auf den möglichst geringen Verbrauch von Ressourcen und Energie sowie die Vermeidung/Verringerung von Emissionen und Abfall. Wir bevorzugen wo immer möglich regionale Lieferantinnen/Lieferanten und Produkte und legen viel Wert auf die langfristige partnerschaftliche Beziehung mit unseren Lieferantinnen/Lieferanten, soweit dies die gesetzlichen Bestimmungen (bspw. BöB, VöB) zulassen.

Mobiliar, Büromaterial und Werbegeschenke

Bei der Beschaffung von Mobiliar, Büromaterial und Werbegeschenke achten wir auf hochwertiges, wiederverwendbares Material von regionalen Herstellerinnen/Herstellern, welches eine lange Lebensdauer aufweist und wenn möglich, wieder in die Kreislaufwirtschaft rückführbar ist oder zumindest die Umwelt nicht belastet.

Hardware

Bei der Beschaffung von Hardware achten wir darauf, dass nur Hardware beschafft wird, die langlebig, hochwertig, reparierbar und energiesparend ist und wenn möglich mit einem Label versehen ist, welches eine ökologische und sozialverantwortliche Herstellung garantiert oder wieder in die Kreislaufwirtschaft rückführbar ist oder zumindest die Umwelt nicht belastet.

Maschinen und Fahrzeuge

Bei der Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen achten wir darauf, langlebige, hochwertige und reparierbare Produkte zu beschaffen, die möglichst umweltfreundlich sind und wenn möglich einen elektrischen oder hybriden Antrieb aufweisen. Auf die Beschaffung von Maschinen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren versuchen wir wann immer möglich zu verzichten.

Abfall

Wir Mitarbeitende der Furrer+Frey AG achten auf einen sparsamen Umgang mit Ressourcen, auf die Vermeidung von Abfall und auf Abfalltrennung.

Arbeitsweg

Wir animieren unsere Mitarbeitenden zur Verwendung der öffentlichen Verkehrsmittel und von Fahrrädern für das Zurücklegen des Arbeitswegs.

Meldeverfahren, Verstösse und Sanktionen

Meldung von Verstössen

Wir Mitarbeitenden der Furrer+Frey AG werden dazu angehalten, Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex, gegen sonstige interne Richtlinien oder gegen gesetzliche Vorschriften an den direkten Vorgesetzten oder an die Compliance-Abteilung (compliance@furrerfrey.ch) zu melden.

Eingehende Meldungen werden vertraulich behandelt und sorgfältig untersucht. Mitarbeitende, die nachweisbare oder vermutete Verstösse gegen die Richtlinien melden, müssen keine negativen Folgen befürchten, sofern nicht (auch) eigenes Handeln für den Verstoss verantwortlich ist und die Meldung in ehrlicher Absicht erfolgt. Offensichtlich unbegründete Meldungen sind zu unterlassen.

Sanktionierung von Verstössen

Verstösse gegen diesen Verhaltenskodex, sonstige interne Richtlinien oder gesetzliche Vorschriften können zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie Verweisen, Kündigungen und Schadenersatzforderungen führen. Auch die Aufhebung von Verträgen ist möglich. Bei Verstössen gegen gesetzliche Vorschriften werden auch strafrechtliche Konsequenzen geprüft.

Letzte Aktualisierung: März 2024