Beachtung des Kartellrechts
Basierend auf Qualität, Service und Preis stehen wir mit anderen Marktteilnehmenden in einem fairen Wettbewerb unter Einhaltung anwendbarer wettbewerbs- und kartellrechtlicher Gesetze.
Arbeits- und Auftragsvergabe
Lieferantinnen/Lieferanten werden auf wettbewerblicher Basis ausgewählt, nach Abgleich von Preis, Qualität, Leistung, Eignung und Nachhaltigkeit der angebotenen Produkte und Dienstleistungen. Es wird auf ökologisch sinnvolle, sozialverträgliche und wirtschaftlich gute Lösungen geachtet. Lieferantinnen/Lieferanten werden regelmässig auf ihre Nachhaltigkeit überprüft und bewertet.
Beschaffung
Bei der Teilnahme am Wettbewerb halten wir uns an die gesetzlichen Vorgaben des öffentlichen Beschaffungsrechts (BöB, VöB, IVöB, etc.). Bei der Vergabe von Aufträgen sowie der Beschaffung von Leistungen und Gütern, behandeln wir alle Anbieterinnen/Anbieter und Lieferantinnen/Lieferanten gleich und sorgen für ein faires und transparentes Verfahren. Die Grundsätze von Nicht-Diskriminierung, Transparenz und Gleichbehandlung werden beachtet. Neben dem Preis-/Leistungsverhältnis wird auf den möglichst geringen Verbrauch von Ressourcen und Energie geachtet sowie auf die Vermeidung und Verringerung von Emissionen und Abfall.
Fairer Wettbewerb
Wir halten uns an die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben und treffen keine unzulässigen Absprachen mit Mitbewerberinnen/-bewerbern oder Geschäftspartnerinnen/-partnern (z.B. über Preise und/oder Märkte). Wir handeln nach dem Grundsatz von Treu und Glauben. Unsere Kommunikation beruht auf Tatsachen und präsentiert sich in einer fairen und angemessenen Art und Weise. Zu keinem Zeitpunkt sollen über uns oder unsere Mitbewerberinnen/-bewerbern falsche Angaben gemacht werden.
Bestechung, Korruption, Vorteilsgewährung und Vorteilsannahme
Wir tolerieren keine Bestechung (Versprechen oder Sich-versprechen-lassen von Vorteilen für die Vornahme pflichtwidriger Handlungen) oder Korruption (Missbrauch einer Machtposition oder für persönliche Zwecke). Öffentlichen oder privaten Funktions- und Entscheidungsträgerinnen/-trägern dürfen keine Geschenke gemacht oder Vorteile angeboten werden, die die Erlangung eines rechtswidrigen eigenen Vorteils bezwecken. Wir bieten nur Geschenke an, die sich in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang bewegen (z.B. Mittagessen, Werbegeschenke). Die Empfängerin resp. der Empfänger darf damit keine Verpflichtungen verbinden können, die ihre/seine geschäftlichen Entscheidungen beeinflussen würden. Wir nehmen von unseren Geschäftspartnerinnen/-partnern ebenfalls nur Geschenke an, welche sich in einem für die Geschäftsbeziehung üblichen Rahmen und in einem materiell angemessenen Umfang bewegen.
Möglich sind nur geringfügige und sozial übliche Zuwendungen, max. zwei Mal pro Jahr und pro Person und Geschäftspartnerin/-partner mit einem maximalen Wert von CHF 200 pro Mal. Geschenke mit einem Warenwert von über CHF 200 müssen an compliance@furrerfrey.ch gemeldet werden. Sie werden in einer Liste aufgeführt. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind Werbegeschenke. Geschenke in Form von Geld dürfen nicht angenommen werden. Beim Abschluss von Geschäften dürfen keine Provisionen oder sonstige Belohnungen angenommen werden.
Die Zahlung von Gefälligkeits- bzw. Beschleunigungszahlungen («Facilitation Payments») ist nicht zulässig. Sofern ein Rechtsanspruch auf Leistungen besteht und diese nicht anders als mit Gefälligkeits- bzw. Beschleunigungszahlungen erlangt werden können, muss die Geschäftsleitung darüber entscheiden.
Interessenskonflikte
Wir vermeiden Interessenskonflikte, indem private Interessen und die Interessen der Furrer+Frey AG voneinander getrennt werden. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, bestehende oder mögliche Interessenskonflikte offenzulegen (z.B. Aufträge an nahestehende Personen [Ehefrauen, Ehegatten, Verwandte, Personen im gleichen Haushalt, Freunde, private Geschäftspartnerinnen/-partner], Aufträge an Unternehmen, in denen nahestehende Personen in entscheidungsrelevanten Positionen arbeiten oder an denen nahestehende Personen beteiligt sind). Befinden wir uns in einem tatsächlichen oder potentiellen Interessenskonflikt, sind wir verpflichtet, die Situation umgehend der vorgesetzten Person und dem Bereich Compliance (compliance@furrerfrey.ch) offenzulegen. Dies gilt auch, wenn lediglich ein Anschein für einen Interessenskonflikt besteht.
Geldwäscherei
Jegliche Art von Geldwäscherei wird bei der Furrer+Frey AG nicht toleriert. Dazu gehört insbesondere die Vereitelung der Ermittlung der Herkunft, der Auffindung oder der Einziehung von Vermögenswerten, die wissentlich aus einem Verbrechen oder einem Steuervergehen stammen. Wir Mitarbeitende der Furrer+Frey AG achten darauf, ob es Unregelmässigkeiten im Zahlungsverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit grossen Bargeldsummen und anderweitig ungewöhnlichen Transaktionen gibt. Unregelmässigkeiten können dem Bereich Compliance (compliance@furrerfrey.ch) gemeldet werden.
Spenden und Sponsoring
Die Furrer+Frey AG spendet nicht an Einzelpersonen oder Organisationen, deren Ziele unserer Unternehmensphilosophie widersprechen oder unsere Reputation schädigen. Die Spendenvergabe erfolgt stets transparent und es wird beachtet, dass dabei keine Interessenskonflikte bestehen. Die Furrer+Frey AG macht keine Zuwendungen an politische Parteien.
Verfahren
Bei Unsicherheiten bezüglich Kartellrecht, Beschaffung, fairer Wettbewerb, im Zusammenhang mit Geschenken, bei Verdacht auf Bestechungshandlungen, bei Interessenskonflikten, bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Fragen im Zusammenhang mit Spenden und Sponsoring steht die Compliance-Abteilung der Furrer+Frey AG unter compliance@furrerfrey.ch zur Verfügung.