Eine Reihe gelb isolierter Stäbe mit orangefarbenen Schutzabdeckungen und Metallverbindern ist ordentlich angeordnet und auf einem Gestell befestigt. Die Stäbe scheinen Teil einer elektrischen Sicherheitsausrüstung zu sein, möglicherweise Erdungsstangen, die in Hochspannungsanwendungen verwendet werden.

Verhaltenskodex

für Lieferanten und Dienstleister der Furrer+Frey AG
und ihrer Tochtergesellschaften

Einführung

Die Furrer+Frey AG und ihre ausländischen Tochtergesellschaften definieren im vorliegenden Kodex die Anforderungen an und die Grundsätze für die Zusammenarbeit mit Lieferanten und Dienstleistern. Insbesondere wird im vorliegenden Kodex die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards sowie des anwendbaren Rechts festgehalten. Hierbei handelt es sich um Mindeststandards, welche die Furrer+Frey AG von ihren Lieferanten und Dienstleistern in der Durchführung und der Einhaltung erwartet. Die Furrer+Frey AG geht nur Liefer- und Dienstleistungsverhältnisse mit Lieferanten und Dienstleistern ein, die sich zur Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodex verpflichten. Eine solche Verpflichtung ist immer gegeben, wenn zwischen der Furrer+Frey AG und einem Lieferanten oder Dienstleister ein Vertragsverhältnis entsteht, auch wenn sich der Vertragspartner zum vorliegenden Kodex nicht in einer Zusatzerklärung äussern muss (Zustimmung zum Verhaltenskodex). Mit dem Entstehen eines Vertragsverhältnisses erhält der Vertragspartner immer auch den Verweis auf den vorliegenden Kodex. Der vorliegende Kodex wird zudem in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen der Furrer+Frey AG genannt.

Gesetzeskonformität

Der Lieferant oder Dienstleister respektiert alle anwendbaren geltenden nationalen und internationalen Gesetze, Regeln und Vorschriften und hält diese ein, ebenso die Mindestvorschriften in Ländern und Regionen, in denen er tätig ist. Weiter verpflichtet sich der Lieferant oder Dienstleister, sämtliche vom schweizerischen Gesetzgeber erlassenen und von diesem übernommenen Sanktionen zulasten von Drittstaaten einzuhalten. Dies gilt insbesondere auch für Sanktionsmassnahmen von der Europäischen Union und den USA oder wenn solche einer UN-Resolution unterliegen. Der Lieferant oder Dienstleister stellt sicher, dass er keine Produkte (Rohmaterialien, Halbfabrikate, Prozessmaterialien) oder Leistungen von Zwischenhändlern oder über Drittstaaten bezieht, bei denen die Herkunft nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann (Certificate of Origin) und wo der begründete Verdacht bestehen könnte, dass die zu beschaffenden Güter oder Leistungen aus einem Staat stammen, über den Sanktionsmassnahmen verhängt wurden (Handelssanktionen, Technologiesanktionen, Finanzsanktionen usw.).

Arbeits- und Menschenrechte

Der Lieferant oder Dienstleister respektiert die Menschenrechte gemäss der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) der Vereinten Nationen, den UNO-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den Zehn Prinzipien des United Nations Global Compact und den Prinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) und vermeidet eine Mitschuld an Menschenrechtsverletzungen jeglicher Art.

Der Lieferant oder Dienstleister hält die geltenden Gesetze zum Schutz vor Kinderarbeit ein. Er behandelt seine Mitarbeitenden mit Würde und Respekt. Er duldet keinerlei Arten von Missbrauch, Belästigung, Nötigung oder körperlicher Bestrafung sowie keinerlei Form von Mobbing und/oder Diskriminierung. Er hält alle geltenden Vorschriften zu den Arbeitsbedingungen, den Höchstarbeits- und Ruhezeiten, den Pausen und zur Entlöhnung ein. Er duldet keinerlei Form von Zwangsarbeit.

Der Lieferant oder Dienstleister hält sich an die geltenden Gesetze und Vorschriften für den Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Mitarbeitenden am Arbeitsplatz und der beteiligten Drittpersonen.

Umweltschutz

Der Lieferant oder Dienstleister hält alle geltenden nationalen und internationalen Umweltgesetze ein und sorgt dafür, dass jederzeit alle gültigen erforderlichen Umweltgenehmigungen und -registrierungen eingeholt werden. Der Lieferant oder Dienstleister optimiert den Verbrauch der natürlichen Ressourcen und reduziert die umweltschädlichen Emissionen. Er sorgt für eine nachhaltige Verarbeitung und Entsorgung der Abfälle. Er optimiert logistische Verfahren (z.B. umweltfreundliche Transportmittel). Der Lieferant oder Dienstleister macht Vorschläge für alternative Produkte und Prozesse zur Verbesserung der Umweltauswirkungen während ihres Lebenszyklus und zur Verbesserung der Kreislaufwirtschaft.

Ethik

Der Lieferant oder Dienstleister hält die geltenden Antikorruptionsgesetze ein. Er verpflichtet sich, keine Art der Korruption, Bestechung und Nötigung zu dulden. Der Lieferant oder Dienstleister hält alle anwendbaren Wettbewerbsgesetze ein. Er hält sich an faire Geschäftspraktiken. Der Lieferant oder Dienstleister achtet die nationalen wie auch internationalen Immaterialgüterrechte und respektiert geltende Schutztitel des geistigen Eigentums Dritter (Patente).

Datenschutz

Der Lieferant oder Dienstleister respektiert das Recht des Einzelnen auf Privatsphäre und hält sich an die geltenden Datenschutzgesetze der Schweiz (Bundesgesetz über den Datenschutz [DSG] und Verordnung über den Datenschutz [Datenschutzverordnung, DSV]) bzw. an die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO). Der Lieferant oder Dienstleister behandelt personenbezogene Daten von Kunden und Mitarbeitenden streng vertraulich und wendet angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen an, um diese Informationen vor Verlust oder unrechtmässiger Verarbeitung zu schützen.

Überwachungs- und Korrekturmassnahmen

Die Furrer+Frey AG kann von ihren Lieferanten oder Dienstleistern jederzeit verlangen, dass die Einhaltung des vorliegenden Verhaltenskodex nachgewiesen wird und dass, wenn nötig, Korrekturmassnahmen eingeleitet werden.

Meldung bei Verstössen

Die Furrer+Frey AG legt Wert auf eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten und Dienstleistern. Bei geringfügigen Verstössen gegen diesen Verhaltenskodex wird dem Lieferanten oder Dienstleister daher in der Regel die Möglichkeit zur Implementierung von geeigneten Abhilfemassnahmen innerhalb einer angemessenen Frist eingeräumt. Bei schweren Verstössen (insbesondere bei Straftaten) behält sich die Furrer+Frey AG sämtliche Rechte gegenüber dem jeweiligen Lieferanten oder Dienstleister vor.

Wir nutzen aus Gründen der Lesbarkeit die männliche Form.

Letzte Aktualisierung: Januar 2025